Neue Regelungen zum Datenschutz im Verein – DSGVO 2018

Neue Regelungen zum Datenschutz im Verein – DSGVO 2018 +++ Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften zum Datenschutz nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DSGVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen und somit auch für Vereine. Die meisten der geltenden Vorschriften sind nicht neu, sondern ergaben sich schon bisher aus dem Bundesdatenschutzgesetz .…

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